Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung mit Beschluss B-094/2026 Maßnahmen beschlossen, die aus dem pauschalen Investitionsbudget zur Umsetzung des Sachsenfondsgesetzes finanziert werden. Grundlage dafür sind Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität, die über den Freistaat Sachsen an die Kommunen weitergereicht werden.
Für Chemnitz stehen aus dem pauschalen Investitionsbudget bis zum Jahr 2036 insgesamt rund 105,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen insbesondere in Sport, Kultur, Sicherheit, Brandschutz sowie Freizeit- und Veranstaltungsinfrastruktur investiert werden. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem Förderprogramm, eine Übertragung nicht verbrauchter Mittel in spätere Förderzeiträume ist möglich.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem der Bau einer Sporthalle in der Innenstadt, die Erneuerung des Dachs der Wettkampfhalle im Eissport- und Freizeitzentrum sowie die Sanierung des Dachs der Messehalle 1 der C³ Veranstaltungszentren Chemnitz. Zudem sind Investitionen in das Opernhaus und das Sprechtheater vorgesehen.
Weitere Projekte betreffen die Sanierung des Brunnens im Stadthallenpark, Maßnahmen im Tierpark, die Feuerlöschübungsanlage, die Sprungschanzen in Grüna sowie die Unterstützung des Vereinssports.
Ergänzt wurde die Maßnahmenliste um das Projekt „Sicherheit Innenstadt“ mit einem Gesamtumfang von 2,3 Millionen Euro. Vorgesehen ist, einen dauerhaften, steuerbaren
Zufahrtsschutz für die Innenstadt zu entwickeln und umzusetzen – mit dem Ziel, die Sicherheit insbesondere bei Veranstaltungen und Versammlungen weiter zu erhöhen und gleichzeitig eine offene und zugängliche Innenstadt zu erhalten. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Stadt Chemnitz mobile Sicherheitselemente angeschafft, die unter anderem bei Veranstaltungen auf zentralen Plätzen eingesetzt werden.
Die Fördermittel werden durch die Landesdirektion Sachsen auf Grundlage der eingereichten Vorhabenslisten bewilligt. Der Förderzeitraum läuft rückwirkend ab dem 1. Januar 2025; die Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2043 abgeschlossen sein. Eine separate Beschlussvorlage zur haushaltsseitigen Umsetzung wird dem Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.