Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung mit Beschluss B-093/2026 Maßnahmen im Straßen-, Brücken- und Schulhausbau zur Umsetzung im Regionalbudget beschlossen. Grundlage ist das Sachsenfondsgesetz, mit dem der Freistaat Sachsen Mittel aus dem bundesweiten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz an Kommunen weiterreicht.
Für Chemnitz stehen insgesamt bis zum Jahr 2036 jeweils rund 39,2 Millionen Euro für den kommunalen Straßen- und Brückenbau sowie für den kommunalen Schulhausbau zur Verfügung. Die Fördermittel ersetzen bestehende Förderprogramme mit einer Förderquote von 60 Prozent und sollen wichtige Investitionen in die städtische Infrastruktur ermöglichen. Die Eigenmittelanteile von 40 Prozent sind aus dem städtischen Haushalt aufzubringen.
Im Bereich Straßen- und Brückenbau sind neben der Sanierung von Straßen u. a. die Brücke Falkeplatz, die Planung und spätere Umsetzung der Brücke Südring sowie weitere Brücken- und Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hinzu kommen Investitionen in Bauwerke mit besonderem Sanierungsbedarf.
Im Schulhausbau sollen unter anderem die Kapazitätserweiterung des Terra Nova Campus, Maßnahmen an der Kooperationsschule, Brandschutzmaßnahmen an der Josephinen-Oberschule, die Sanierung der Grundschule Kleinolbersdorf-Altenhain sowie weitere Schul- und Turnhallensanierungen gemäß Schulsanierungskonzept umgesetzt werden. Die Stadt Chemnitz will weiterhin flexibel auf Entwicklungen bei Schüler:innenzahlen, Geburtenraten oder Vorgaben des Landesamtes für Schule und Bildung reagieren.
Da die vorgesehenen Fördermittel nicht ausreichen, um einzelne Großprojekte vollständig abzudecken, wird die Stadt Chemnitz Gespräche mit dem Freistaat Sachsen zur zusätzlichen Finanzierung der Maßnahmen „Brücke Südring“ und „Terra Nova Campus – Kapazitätserweiterung“ aufnehmen. Beide Projekte haben nach Einschätzung der Stadt Chemnitz eine überregionale Bedeutung.
Die Förderperiode läuft rückwirkend seit dem 1. Januar 2025. Maßnahmen müssen bis spätestens 30. Juni 2043 vollständig abgeschlossen sein. Eine separate Beschlussvorlage zur haushaltsseitigen Umsetzung wird dem Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.