Gesundheit im Quartier

Mit dem Förderprogramm Gesundheit im Quartier werden gesundheitsförderliche (Mikro)-Projekte in ausgewählten Chemnitzer Stadtteilen unterstützt. Ziel ist es, in Stadteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf Projekte zu fördern, die die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen vor Ort nachhaltig verbessern. Im Fokus stehen Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, ältere Personen sowie arbeitslose Menschen.

Angesprochen sind Akteurinnen und Akteure aus den Stadtteilen Zentrum, Kappel und Helbersdorf, die Vorhaben im Bereich der Gesundheitsförderung umsetzen möchten.

Das Amt für Gesundheit und Prävention bietet Unterstützung:

  • bei der Ermittlung von Bedarfen und der Entwicklung konkreter Ziele
  • bei der Planung und Umsetzung von Projekten
  • bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Vernetzung mit anderen Einrichtungen

Allgemeine Hinweise

Es stehen 8000€ pro Stadtteil im Jahr zur Verfügung. Die Laufzeit beträgt insgesamt 3 Jahre (01/2025 bis 12/2027).

  • Förderfähig sind ausschließlich schriftlich beantragte Projekte, die durch einen Zuwendungsbescheid bewilligt wurden.
  • Antragstellende müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent (auch als geltwerte Leistungen) zur Umsetzung beitragen.
  • Die Fördermittel dürfen erst ab Projektbeginn laut Zuwendungsbescheid verwendet werden.
  • Ausgezahlte Mittel müssen zweckgebunden innerhalb von 2 Monaten verwendet werden.
  • Belege müssen eindeutig dem Projekt zugeordnet und mindesten 5 Jahre aufbewahrt werden.
  • Spätestens drei Monate nach Projektende ist ein Verwendungsnachweis einzureichen- inklusive drei zur Veröffentlichung freigegebener Fotos.

Das Förderprogramm wird von den gesetzlichen Krankenkasssen getragen und basiert auf den Förderkriterien für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention nach §20 SGB V, die im Leitfaden Prävention konkretisiert sind. 

Gefördert werden unter anderem:

  • Multiplikatorenschulungen
  • Kurse der Gesundheitsförderung
  • Aktivitäten der Vernetzung
  • Vermittlung von Gesundheitsinformationen
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen

Unterstützt werden vorallem Projekte, die sich einem oder mehreren der folgenden Handlungsfelder widmen: 

  • Bewegung - z.B. Bewegungsangebote im Alltag oder sportliche Aktivitäten für verschiedene Altersgruppen
  • Ernährung - z.B. gesundes Kochen, gesunde Brotbüchse
  • mentale Gesundheit - z.B. Stressbewältigung, Achtsamkeit, Stärkung des seelischen Wohlbefindens
  • Suchtprävention - z.B. Aufklärung, Alternativen zu suchtgefährdetem Verhalten
  • Training sozial-emotionaler Kompetenzen - z.B. Kommunikation, Konfliktlösung

Folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder Verantwortlicher gehören
  • rein öffentlichkeitsorientierte Aktionen wie Stadtteil-, Schul- und Kita-Feste sowie Informationsstände
  • ausschließlich medienbasierte Informations- und Aufklärungskampagnen
  • Ausgaben für bauliche Maßnahmen, Ausstattung, Möbel oder technische Hilfsmittel
  • Maßnahmen, die der Werbung für bestimmte Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen
  • dauerhafte Finanzierung von Personalstellen (Regelfinanzierung)

 

Der Projektantrag steht zum Download bereit. Von der ersten Idee bis zur qualitätsgesicherten Umsetzung werden Beratung und Unterstützung durch das Amt für Gesundheit und Prävention angeboten. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:

  • Entwicklung einer Projektidee
  • Ausfüllen und Einreichen des Projektantrags
  • Prüfung der Projektidee durch den Fördermittelgeber
  • Bewilligung der Fördermittel durch den Fördermittelgeber
  • Abrechnung der Fördermittel nach erfolgreicher Projektumsetzung

Allgemeine Hinweise

  • Das Fördermittelprogramm Gesundheit im Quartier dient der zeitlich begrenzten Anschubfinanzierung von strukturbildenden, gesundheitsförderlichen (Mikro-)Projekten in ausgewählten Chemnitzer Stadtteilen mit besonderem Handlungsbedarf, durch die besonders sozial benachteiligte Personen in ihren Lebenswelten erreicht werden sollen.
  • Als besonders zu berücksichtigende Zielgruppen gelten hierbei: werdende/ junge Familien und Alleinerziehende, ältere/ alte Menschen sowie arbeitslose Menschen.
  • Antragstellerinnen und Antragssteller bringen selbst einen angemessenen Anteil (mind. 10 Prozent) an Mitteln (auch geldwerte Leistungen) zur Umsetzung des beantragten Projektes ein.
  • Förderungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt und mittels Zuwendungsbescheid bewilligt.
  • Für das Projekt als verbindlich erklärte Fördergelder sind zweckgebunden und dürfen frühestens mit Beginn des Projektzeitraums (laut Zuwendungsbescheid) verwendet werden.
  • Die im Zuwendungsbescheid zugesagten Mittel können erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist (4 Wochen) vom Amt für Gesundheit und Prävention ausgezahlt werden, es sei denn der Zuwendungsempfänger gibt schriftlich eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung ab.
  • Ausgezahlte Zuwendungen müssen innerhalb von 2 Monaten für fällige Ausgaben benötigt werden. Das Abfordern von Abschlägen ist möglich.
  • Die im Projekt getätigten Ausgaben sind als zahlenmäßiger Nachweis zu dokumentieren.
  • Dazugehörige Belege müssen eindeutig dem Projekt zuzuordnen sein. Die Belege sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.
  • Spätestens 3 Monate nach Projektende ist der Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) mit mindestens 3 zur Veröffentlichung freigegebenen Fotos zu übermitteln.