Sicherheitsmaßnahmen im Ebersdorfer Wald und Grenzwald

Die Stadt Chemnitz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Betreten bestimmter Bereiche des Ebersdorfer Waldes, des Grenzwaldes sowie der südlich davon gelegenen Ruinenflächen regelt.

Geltungsbereich:

entsprechend Lageplan (Anlage der Allgemeinverfügung)

Anlage zur Allgemeinverfügung vom 22. Mai 2026 - Übersicht des Geltungsbereichs - Kartenübersicht
Foto: Stadt Chemnitz
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Wichtige Regelungen:

  • Das Betreten von Flächen außerhalb markierter oder ausgewiesener Straßen oder Wege ist untersagt.
  • Das Verbot gilt nicht für Einsatzkräfte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst), Grundstückseigentümer sowie deren Beauftragte.
  • Im Geltungsbereich gilt ausnahmslos eine Leinenpflicht für Hunde.
  • Die Stadt Chemnitz kann auf Antrag Ausnahmen genehmigen, sofern keine Gefährdungen entgegenstehen.
     

Hintergrund:

In den vergangenen Wochen wurden in dem betroffenen Gebiet Glasbehälter mit Chemikalien gefunden. Um mögliche Risiken zu minimieren, wurden diese Bereiche vorsorglich gesperrt. Die Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung, da das Vorhandensein ähnlicher Gegenstände in nicht untersuchten Bereichen des bezeichneten Gebietes nicht ausgeschlossen werden kann.