Sicherheitsmaßnahmen im Ebersdorfer Wald und Grenzwald
Geltungsbereich:
entsprechend Lageplan (Anlage der Allgemeinverfügung)
Wichtige Regelungen:
- Das Betreten von Flächen außerhalb markierter oder ausgewiesener Straßen oder Wege ist untersagt.
- Das Verbot gilt nicht für Einsatzkräfte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst), Grundstückseigentümer sowie deren Beauftragte.
- Im Geltungsbereich gilt ausnahmslos eine Leinenpflicht für Hunde.
- Die Stadt Chemnitz kann auf Antrag Ausnahmen genehmigen, sofern keine Gefährdungen entgegenstehen.
Hintergrund:
In den vergangenen Wochen wurden in dem betroffenen Gebiet Glasbehälter mit Chemikalien gefunden. Um mögliche Risiken zu minimieren, wurden diese Bereiche vorsorglich gesperrt. Die Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung, da das Vorhandensein ähnlicher Gegenstände in nicht untersuchten Bereichen des bezeichneten Gebietes nicht ausgeschlossen werden kann.