Am Freitag, dem 10. Juli, tritt das Alkoholkonsumverbot auf dem Thomas-Mann-Platz in Kraft, am Folgetag der öffentlichen Bekanntmachung der entsprechenden Polizeiverordnung im Chemnitzer Amtsblatt (Ausgabe 28/2026).
Dies hatte der Chemnitzer Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Mai beschlossen mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor alkoholbedingten Gefahren im öffentlichen Raum zu schützen.
Das Verbot umfasst den Bereich des Thomas-Mann-Platzes einschließlich der angrenzenden Grünanlage zwischen der August-Bebel-Straße 17 und dem Thomas-Mann-Platz 2a.
Künftig ist es dort montags bis sonnabends jeweils von 9 bis 21 Uhr untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zum Konsum mitzuführen. Ausgenommen sind genehmigte Außenbewirtschaftungsflächen.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 5000 Euro (fahrlässige Zuwiderhandlungen mit höchstens 2500 Euro) geahndet.
(siehe auch Pressemitteilung 340)