Informationen zum Coronavirus

Coronavirus
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Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung

Am 4. Dezember 2024 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung im Bundesgesetzblatt I verkündet. Die Verordnung ist seit dem 5. Dezember 2024 in Kraft.

Zentraler Punkt dieser Rechtsverordnung ist die Verlängerung der Aufbewahrungs- und Speicherpflichten der Teststellenbetreiber für die Auftrags- und Leistungsdokumentation im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung. Diese gilt mit Inkrafttreten der Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028. 


Corona-Testungen

COVID-19-Schnelltest
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Seit dem 1. März 2023 sind alle Corona-Teststellen im Stadtgebiet Chemnitz geschlossen.

Coronaschutzimpfung

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Impfungen werden durch Hausärzt:innen sowie in der Kommunalen Impfstelle am Klinikum Chemnitz durchgeführt.   >>mehr

Corona-Entwicklung

Logo des Robert-Koch-Instituts
Foto: Quelle: www.rki.de

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht aktuelle Informationen zum Corona-Virus sowie Fragen und Antworten.
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Aufhebung der Isolationspflicht

Seit 3. Februar 2023 ist die Absonderungspflicht für positiv getestete Personen und Verdachtspersonen in der Stadt Chemnitz aufgehoben. 
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