Informationen zum Coronavirus


Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
Am 4. Dezember 2024 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung im Bundesgesetzblatt I verkündet. Die Verordnung ist seit dem 5. Dezember 2024 in Kraft.
Zentraler Punkt dieser Rechtsverordnung ist die Verlängerung der Aufbewahrungs- und Speicherpflichten der Teststellenbetreiber für die Auftrags- und Leistungsdokumentation im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung. Diese gilt mit Inkrafttreten der Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028.
Coronaschutzimpfung
Impfungen werden durch Hausärzt:innen sowie in der Kommunalen Impfstelle am Klinikum Chemnitz durchgeführt. >>mehr
Corona-Entwicklung
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht aktuelle Informationen zum Corona-Virus sowie Fragen und Antworten.
>>mehr
Aufhebung der Isolationspflicht
Seit 3. Februar 2023 ist die Absonderungspflicht für positiv getestete Personen und Verdachtspersonen in der Stadt Chemnitz aufgehoben.
>>mehr