Führerschein

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden. Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein oder Ersatzbescheinigung) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz finden Sie alle Informationen zur Beantragung von Führerscheinen der entsprechenden Klassen:
Regelung für Umtausch des Führerscheins
Bis 2033 soll jeder in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Dafür müssen Führerscheine umgetauscht werden. Ziel der EU-Vorgabe ist es, einen verbesserten Fälschungsschutz der Führerscheine zu erreichen und alle Führerscheine in einer Datenbank (Zentrales Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrtbundesamt) zu erfassen.
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