"Wir richten nicht, wir schlichten"

Friedensrichter Stefan Buscher im Gespräch

Friedensrichter: Stefan Buscher Foto: Franziska Wöllner

Die Stadt Chemnitz sucht regelmäßig Friedensrichterinnen und Friedensrichter für einen ihrer Bezirke. Was ist bei diesem Ehrenamt wichtig?

Stefan Buscher ist Friedensrichter. Nur in Sachsen wird sein Ehrenamt so genannt, in den anderen Bundesländern heißen sie Schiedsfrauen und -männer. Wofür er zuständig ist und worauf es ankommt, erzählt der 58-Jährige im Interview.

Was macht eine Friedensrichterin oder ein Friedensrichter? 

Stefan Buscher: Wir wollen die Welt ein wenig friedlicher machen, indem wir in außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten schlichten. Das machen wir, indem wir ein sogenanntes Schiedsverfahren mit Konfliktparteien führen. 
Wer einen Konflikt hat, nimmt mit uns Kontakt auf und stellt einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren. In diesem Antrag ist beschrieben, was der Konflikt ist, welche Forderungen er oder sie hat und mit wem der Konflikt besteht. Dann laden wir beide Konfliktparteien zu einer sogenannten Schlichtungsverhandlung ein, die vertraulich ist. 

Wie läuft diese Schlichtungsverhandlung ab? 
Das ist ein strukturierter Prozess, der sich an der Mediation orientiert. Das heißt, der Friedensrichter ist neutral und überparteilich. Er versucht zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln, indem er sie anregt, eine gemeinsame Lösung zu finden. 

Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einigen können? 
Dann ist die Schlichtungsverhandlung gescheitert. Das wird entsprechend im Protokoll festgehalten. 

Wie oft einigen sich die Parteien?
Es ist leider so, dass sich Konfliktparteien häufig nicht einig werden. Ich führe das darauf zurück, dass sich Konfliktparteien, die uns begegnen, häufig schon in einem sehr hoch eskalierten Konfliktzustand befinden. Deswegen appelliere ich auch, sich schon an uns zu wenden, wenn der Konflikt vielleicht nur ganz leicht köchelt, dann sind die Erfolgsaussichten größer.

Für welche Fälle sind Sie zuständig? 
Wir sind nicht für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig, sondern wir sind für nachbarrechtliche, für vermögensrechtliche und auch für bestimmte strafrechtliche Konflikte zuständig. Bei nachbarrechtlichen Konflikten spielt zum Beispiel der Abstand von Pflanzen zur Grundstücksgrenze oder auch die Höhe von Pflanzen eine Rolle. Vermögensrechtliche Konflikte betreffen zum Beispiel das Thema Rechnung: Ein Handwerker stellt eine Rechnung und Sie sind mit der Rechnung nicht einverstanden, weil sie Ihnen zu hoch erscheint. Strafrechtliche Konflikte sind eher selten. 
Wir richten nicht, wir schlichten zwischen den Konfliktparteien. Wir sprechen kein Recht und wir beraten auch nicht in Rechtsfragen.

Es gibt aber auch bestimmte Themen, die Sie nicht behandeln. 
Wir sind nicht zuständig bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Also wenn wir beispielsweise über das Thema Scheidung oder Sorgerecht sprechen. Wir sind auch nicht zuständig für arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigung oder Abfindung.

Welche Fälle hatten Sie zuletzt?
Ich hatte in jüngerer Zeit vor allem nachbarschaftsrechtliche Konflikte. Da ging es zum Beispiel um die Höhe von Hecken, die wiederum Grundstücke verschatten können. Aber auch ganz andere Themen, wie zum Beispiel eine Garagengemeinschaft, wo es darum ging, dass ein Mitglied dieser Garagengemeinschaft den Eindruck hatte, dass sich ein Mitglied des Vorstandes nicht an die Satzung der Garagengemeinschaft hält. Und auch da schaut man: Ist dem wirklich so? 
Ich hatte außerdem unlängst einen Sühneversuch. Ein Paar hatte sich getrennt und das Sorge- und Bleiberecht für das gemeinsame Kind war über Gerichte dem Vater zugesprochen. Später hat sich der Vater durch die Mutter immer wieder verleumdet gefühlt, weil sie Behauptungen aufstellte, die aus seiner Sicht nicht stimmen. Bis er eine Privatklage anstrebte, für die dieser Sühneversuch erforderlich war. 
Dabei versucht man über den Friedensrichter doch noch zu einer Einigung zu kommen, damit der Fall nicht vor Gericht landet. 

Warum sind Sie Friedensrichter geworden? 
Ich bin Friedensrichter geworden, weil ich mich mein Leben lang schon mit Konflikten beschäftige. Ich bin Journalist und später bei einem Konzern für Krisenkommunikation zuständig gewesen. Aktuell bin ich Wirtschafts- und Schulmediator.
Ich glaube, das ist auch eine gute Grundlage, dass man weiß, was Konflikte sind, dass man Mittel und Methoden kennt, wie man Konflikte lösen kann. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass man Menschen mag. 

Was ist Ihnen besonders wichtig bei Ihrer Tätigkeit als Friedensrichter? 
Wichtig ist mir, die Konfliktparteien anzuleiten, selbst eine Lösung zu finden. Es ist ein großes Missverständnis zu meinen, wir müssten eine Lösung vorgeben. Es geht nicht um uns, wir vermitteln nur. Und ganz wichtig ist auch die Neutralität, Überparteilichkeit, auf die wir ganz großen Wert legen.

Sie werden vom Amtsgericht und der Stadt Chemnitz betreut, was bedeutet das?
Insbesondere bei rechtlichen Fragen sind wir nie allein, weil das Amtsgericht die Fachaufsicht hat. Beim Amtsgericht Chemnitz ist uns jemand zugeordnet, der uns sehr schnell und präzise Fachfragen beantwortet. In allen organisatorischen Fragen steht uns die Stadt Chemnitz zur Verfügung, hat dafür auch eine eigene Ansprechperson abgestellt. Wir haben ein eigenes Büro im Technischen Rathaus, in dem wir die Schlichtungsverhandlungen durchführen können.

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Friedensrichter sind ehrenamtliche Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Sie werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt, vom Amtsgericht bestätigt und stehen unter dessen Aufsicht. 

Die Stadt Chemnitz ist in sechs Schiedsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist ein Friedensrichter zuständig.

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