Ab sofort ist es untersagt, Wasser mit technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel Pumpen oder Leitungen bzw. Schläuchen sowie mit Handgefäßen, aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf (Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch) zu entnehmen. Dies gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.
Die Stadt Chemnitz hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 23. Juli im Amtsblatt (Ausgabe 30) veröffentlicht wurde.
Da länger anhaltende, intensive Niederschläge ausbleiben, hohe Lufttemperaturen und starke Sonneneinstrahlung vorherrschen, verdunsten die Gewässer stärker als Niederschlag fällt. Durch das bereits seit dem Vorjahr bestehende Niederschlagsdefizit sind an den Fließgewässern im Stadtgebiet erneut sehr niedrige Wasserstände zu verzeichnen. Aufgrund der warmen und trockenen Witterung ist davon auszugehen, dass die Wasserstände weiter absinken werden. Eine Entspannung der Situation durch ergiebige Niederschläge über einen längeren Zeitraum ist nicht abzusehen.
Bereits geringfügige Wasserentnahmen führen zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und zu einer weiteren wesentlichen Verminderung der Wasserführung. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Lebensgemeinschaft stehender und fließender Gewässer (Gewässerbiozönose) nachhaltig gestört wird. D. h. durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers, sodass die Selbstreinigungskraft der Gewässer gemindert wird. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere gefährdet. Es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben.
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich, sodass die Wasserentnahme nicht mehr vom Eigentümer-, Anlieger-, und Gemeingebrauch gedeckt ist. Das gilt selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung zu beobachten sein sollte. Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser bedroht Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und gefährdet die erforderliche natürliche Selbstreinigung. Auch das Anstauen von oberirdischen Gewässern ohne wasserrechtliche Erlaubnis und die Errichtung von Anlagen im Gewässer ohne Genehmigung ist verboten.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0371 488-3651 oder per E-Mail unter umweltamt.wasser(at)stadt-chemnitz.de zur Verfügung.