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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 472

Lärmintensive Veranstaltungen für 2027 anmelden

Anträge für sogenannte Seltene Ereignisse sind bis 31. August möglich

Veranstalter:innen werden gebeten, die Einstufung ihrer Veranstaltungen für 2027 als Seltenes Ereignis schriftlich oder per E-Mail bis spätestens zum 31. August 2026 zu beantragen. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen mit Musikbeschallung, die bis in den Nachtzeitraum (nach 22 Uhr) reichen und damit die Nachtruhe stören.

Der formlose Antrag kann per Post an: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz oder per E-Mail an ordnungsrecht(at)stadt-chemnitz.de gesendet werden. Für Fragen der Veranstalter:innen stehen die Mitarbeiter:innen der Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte unter Tel. 0371 488 3164 gern zur Verfügung.

Hintergrund
Der Chemnitzer Stadtrat hatte im September 2023 ein Konzept zum Umgang mit Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Innenstadt beschlossen (B-129/2023). Das Konzept beinhaltet die Anzahl an Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen zu erwarten ist, dass sie die allgemein gültigen lärmschutzrechtlich geltenden Richtwerte erfahrungsgemäß überschreiten werden – sogenannte Seltene Ereignisse.

Demnach wird die Chemnitzer Innenstadt für Veranstaltungen (Seltene Ereignisse) wie folgt aufgeteilt:

  • Veranstaltungsbereich I – südliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen
  • Veranstaltungsbereich II – nördliche Innenstadt: 10 Veranstaltungen
  • Veranstaltungsbereich III – westliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen

In den Stadtteilen, die nicht von diesen Veranstaltungsbereichen berührt werden, können außerdem jeweils 14 Seltene Ereignisse pro Kalenderjahr festgelegt werden.

Das Konzept bildet die Handlungsgrundlage sowohl für die Stadt Chemnitz als auch für die Veranstalter:innen, um mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Veranstaltungskultur in der Chemnitzer Innenstadt zu etablieren.