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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 445

Stadtrat beschließt neue Regelungen für die Städtische Musikschule Chemnitz

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwicklungsplan der Musikschule Chemnitz bis 2032 beschlossen. Dieser bildet die fachliche Grundlage für weitere Änderungen zur Gebührensatzung für den Unterricht, zur Ausleihe von Instrumenten sowie zu neuen Entgelten für Konzerte, Veranstaltungen und Workshops. Die Neuerungen treten mit dem Schuljahr 2026/2027 am 1. August 2026 in Kraft.

Mit der neuen Gebührensatzung für den Unterricht wird das bisherige Anreizsystem mit dem sogenannten neuen Aktivtarif weiterentwickelt und die aktive Mitwirkung in der Ensemblearbeit und die Teilnahme an Wettbewerben gefördert. Im Vergleich zum Einzelunterricht nach alter Gebührensatzung steigt die Gebühr für den Einzelunterricht mit Aktivtarif um fünf Prozent; ebenso für Kombi- und Gruppenunterricht. Für den Einzelunterricht ohne weitergehende Mitwirkung am Musikschulleben ist eine Erhöhung um 15 Prozent vorgesehen.

Auch die Entgelte für die Ausleihe von Instrumenten werden angepasst. Die Kosten steigen für Musikschüler:innen und externe Nutzer:innen um 25 Prozent. Gleichzeitig ermöglicht die neue Entgeltordnung wieder eine Ausleihe von Instrumenten über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Damit trägt die Stadt Chemnitz der Praxis Rechnung, dass viele Schüler:innen Instrumente über einen längeren Zeitraum nutzen. Zugleich sollen Anreize erhalten bleiben, perspektivisch ein eigenes Instrument anzuschaffen.

Darüber hinaus hat der Stadtrat eine neue Entgeltordnung für Konzerte, Veranstaltungen und Workshops beschlossen. Die Eintrittspreise für die entgeltpflichtigen Konzertangebote der Musikschule erhöhen sich je nach Veranstaltung und Besuchergruppe um jeweils 1 Euro.

Trotz der Anpassungen bleiben zahlreiche Ermäßigungen bestehen. Dazu gehören unter anderem soziale Vergünstigungen, Familienermäßigungen, Nachlässe für Menschen mit Behinderung sowie Förderungen für selten gespielte Instrumente und die Studienvorbereitende Abteilung. Für Karten, die im Vorverkauf in der Städtischen Musikschule erworben werden, gilt weiterhin ein Preisnachlass von 50 Cent.

Mit den beschlossenen Anpassungen reagiert die Stadt Chemnitz auf gestiegene Personal- und Sachkosten. Gleichzeitig soll die musikalische Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterhin zugänglich bleiben.