Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 55

Für Winterdienst auf Gehwegen kein Streusalz verwenden

Schnee und Eis entfernen sowie bei Glätte mit Sand oder Kies streuen

Die Stadt Chemnitz weist zum Schutz der Umwelt auf die aktuelle Straßenreinigungssatzung (B-107/2022) hin, die die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen untersagt. Für den Winterdienst auf Gehwegen sollten umweltschonende Alternativen verwendet werden.

Taumittel wie Streusalz schädigen nachhaltig die Pflanzen am Wegesrand wie Straßenbäume sowie bodenbewohnende Tiere und belasten die Böden und das Grundwasser. Auch Hunde können durch Entzündungen der Pfoten wie auch des Magen-Darm-Traktes betroffen sein.

Die Gehwege müssen während bzw. nach Ende des Schneefalls mit Besen oder Schneeschaufel und im Falle von Eis mit Hacke vollständig geräumt werden. Eine regelmäßige Räumung ist und bleibt das umweltfreundlichste Vorgehen. Um aufgekommene Glätte abzustumpfen, sollte sparsam Sand oder Kies zu verwendet werden. Möglich sind dabei z. B. die Streumittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ und dem Zusatz „salzfrei“. Nach der Wintersaison müssen diese beseitigt werden.

Nur in Ausnahmefällen ist laut Satzung die Anwendung von auftauenden Stoffen erlaubt: „…in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, z. B. bei Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, [und] an gefährlichen Stellen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, bei starken Gefällen bzw. bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen.“

Der Umwelt zu Liebe wird nachdrücklich darum gebeten, das Anwendungsverbot von salzhaltigen Auftaumitteln auf Gehwegen zu beachten und gegebenenfalls Aufträge mit dem dienstleistenden Unternehmen anzupassen.