Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Satzung zur Finanzierung der Fraktionen beschlossen und zugleich die konkrete Höhe der Fraktionsmittel für das Haushaltsjahr 2026 festgelegt. Damit werden klare, transparente und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Arbeit der Fraktionen im Stadtrat geschaffen.
Die Fraktionen übernehmen eine zentrale Rolle in der politischen Arbeit des Stadtrates. Sie bündeln die Positionen der gewählten Stadträt:innen, bereiten Entscheidungen vor und wirken an der politischen Meinungsbildung mit. Damit sie diese Aufgaben erfüllen können, stellt die Stadt Chemnitz finanzielle Mittel sowie bestimmte Sach- und Dienstleistungen bereit, beispielsweise Räume für die Fraktionsarbeit oder technische Ausstattung.
Mit der neuen Satzung wird verbindlich geregelt, wie diese Mittel bereitgestellt, verwendet und nachgewiesen werden. Gleichzeitig wird die Finanzierungssystematik neu geordnet. Künftig setzt sich die Fraktionsfinanzierung aus einem festen Sockelbetrag pro Fraktion in Höhe von 65.000 Euro sowie 6.000 Euro pro Fraktionsmitglied zusammen. Der Sockelbetrag stellt sicher, dass jede Fraktion unabhängig von ihrer Größe über eine finanzielle und technische Grundausstattung verfügt. Der zusätzliche Pro-Kopf-Betrag berücksichtigt darüber hinaus die jeweilige Größe der Fraktion.
Die Beträge für die Fraktionsfinanzierung sollen künftig jährlich angepasst werden. Maßstab ist dabei die Entwicklung der Personalkosten der Stadt Chemnitz in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD). Die Anpassung erfolgt jeweils im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt.
Aus der Festsetzung der Fraktionsmittel ergeben sich im Jahr 2026 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 153.931 Euro. Diese werden im Haushaltsjahr 2026 überplanmäßig bereitgestellt.
Hintergrund der Neuregelung ist unter anderem die bisherige Finanzierungssystematik, bei der sich der Sockelbetrag verringerte, wenn sich die Zahl der Fraktionen erhöhte. Dies konnte insbesondere kleinere Fraktionen benachteiligen. Mit der neuen Regelung wird eine gleichmäßige und nachvollziehbare Verteilung der Mittel gewährleistet.
Die Satzung enthält zudem präzisere Vorgaben zur Verwendung der Fraktionsmittel. Diese dürfen ausschließlich für Aufgaben eingesetzt werden, die unmittelbar mit der Arbeit im Stadtrat zusammenhängen. Eine Verwendung für Parteiarbeit, Wahlwerbung oder private Zwecke ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit der neuen Satzung und der festgelegten Finanzierung sollen die Arbeitsbedingungen der Fraktionen langfristig verlässlich gestaltet und gleichzeitig transparente sowie rechtssichere Regelungen für den Einsatz der Mittel geschaffen werden. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.