Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Sanierung der Sportanlagen an der Heinrich-Heine-Grundschule beschlossen. Die Arbeiten sollen im Juli 2026 beginnen und voraussichtlich bis Juni 2027 abgeschlossen sein. Die Maßnahme unterteilt sich in die grundhafte Sanierung der Bestandsportflächen westlich der Schule und den Neubau eines Kleinspielfeldes östlich der Turnhalle.
Teilbereich 1:
Im westlichen Bereich der Schule soll die bestehende Sportanlage vollständig erneuert werden. Vorgesehen ist eine vierbahnige Umlaufbahn mit Kunststoffbelag sowie eine geradlinige 75-Meter-Sprintstrecke. Im Innenbereich der Anlage werden eine Weitsprunganlage mit zwei Anlaufbahnen, ein Multifunktionssportfeld sowie ein Wurfbereich für Ballwurfdisziplinen errichtet.
Darüber hinaus sind zusätzliche Bewegungs- und Aufenthaltsangebote geplant: eine Slackline, ein Bodentrampolin, eine Tischtennisplatte sowie Sitzgelegenheiten. Zwei Gerätehäuser sollen künftig Platz für Sport- und Hortmaterial bieten. Ergänzt wird die Anlage durch gepflanzte Bäume, die insbesondere in den Sommermonaten Schatten spenden und damit die Aufenthaltsqualität erhöhen sollen.
Teilbereich 2:
Als zweiter Bestandteil der Maßnahme ist östlich der Sporthalle die Errichtung eines Multifunktions-Kleinspielfeldes vorgesehen. Dieses soll auf der Fläche des bisherigen Ballsportplatzes entstehen und eine Größe von etwa 40 mal 20 Metern haben. Das Spielfeld wird mit Ballfangzaun ausgestattet und für verschiedene Sportarten nutzbar sein. Geplant sind unter anderem kombinierte Basketballkörbe sowie Vorrichtungen für Volleyball. Damit soll es möglich sein, mehrere Klassen gleichzeitig zu unterrichten und Ganztagsbetreuung anzubieten.
Ziel der Baumaßnahme ist es, zeitgemäße Bewegungs-, Spiel- und Sportflächen anzubieten und so gute Voraussetzungen für Unterricht und insbesondere Ganztagsangebote zu schaffen. Sie steht im Zusammenhang mit der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2026/27.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf insgesamt etwa 1,7 Mio. Euro, von denen anteilig 1,19 Mio. Euro Fördermittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach der Richtlinie Ganztagesinvestitionen zur Verfügung gestellt werden.