Verkaufsangebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Stadt Chemnitz
Baugrundstücke zur gewerblichen Ansiedlung - Zwickauer Straße
Grundstück:
Zwickauer Straße 140
09116 Chemnitz
Gemarkung Kappel
Flurstücke 69/6 und 69/8
Eigentümerin: Stadt Chemnitz
Flurstücke 69/1 und 69/10
Eigentümerin: Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung)
Lage:
Die Baugrundstücke befinden sich im Chemnitzer Stadtteil Kappel mit einer guten Verkehrsanbindung an die Innenstadt, benachbarte Stadtteile und das Umland.
Ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist gewährleistet.
Größe:
| Flurstück | 69/6 | 559 m² |
| Flurstück | 69/8 | 329 m² |
| Flurstück | 69/1 | 919 m² |
| Flurstück | 69/10 | 535 m² |
| insgesamt | 2.342 m² |
Bodenrichtwert:
75,00 €/m² zum Stichtag 01.01.2026 für ein Sanierungsgebiet/ Mischgebiet
Kaufpreisvorstellungen:
60.000 € für die Flurstücke 69/6 und 69/8 der Stadt Chemnitz
102.000 € für die Flurstücke 69/1 und 69/10 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Entscheidungskriterium:
Höchstgebot
Nutzung/Rechtsverhältnisse:
Die Grundstücke sind unbebaut und es bestehen keine Nutzungsverhältnisse. Die Einfriedung der Grundstücke ist teilweise defekt.
Auf den Flurstücken 69/6 und 69/8 befindet sich eine duldungspflichtige Gleichstromkabelanlage zur Stromversorgung der Straßenbahn einschließlich Sonder- und Nebenanlagen. Des Weiteren verläuft über die Flurstücke 69/6 und 69/8 eine Entwässerungsanlage der Stadt Chemnitz (ESC), welche im Grundbuch zu sichern ist.
Die Grundstücke befinden sich in einem archäologischen Gebiet und in einem Sanierungsgebiet.
Rahmenbedingungen:
Die Flurstücke liegen an der Zwickauer Straße und sind im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Stadt Chemnitz hat auf Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen entsprechend § 141 BauGB die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Zwickauer Straße“ gemäß § 142 BauGB für den Bereich entlang der Zwickauer Straße zwischen Kappler Drehe und Bahnstraße/ Walthergasse beschlossen (B-119/2022). Vertiefend wurde eine städtebauliche Rahmenplanung für die Entwicklung der Zwickauer Straße erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen (B-056/2022). Diese liefert wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung und trifft detaillierte Aussagen hinsichtlich der städtebaulichen, freiräumlichen und verkehrlichen Neuordnung und Nutzung. Darüber hinaus liegen die Flurstücke im bewilligten Städtebauförderungsgebiet „Zwickauer Straße“ (Stadtratsbeschluss B-158/2021). Das Fördergebiet wurde im Jahr 2022 in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) aufgenommen.
Die Nutzungen Autohandel, Kfz-Werkstatt sowie Lagerplätze entsprechen nicht den städtebaulichen Zielen und werden ausgeschlossen.
> weitere Informationen: Sanierungsgebiet Zwickauer Straße
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Anforderungen empfiehlt es sich mit dem Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Abteilung Stadtplanung ein Gestaltungskonzept abzustimmen.
Hinweise:
Die Stadt Chemnitz ermöglicht mit diesem Immobilienangebot den Interessenten die Abgabe eines schriftlichen, bedingungsfreien Kaufpreisangebotes. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren.
Bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten.
Hinweis für Beschäftigte des Bundesministeriums der Finanzen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Stadt Chemnitz: Die Veräußerung von Grundstücken an die vorgenannten Beschäftigten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Stadt Chemnitz ist nur mit besonderer Genehmigung zulässig. Versehen Sie Ihr Angebot daher bitte mit einem entsprechenden Hinweis, wenn Sie beim Bundesministerium der Finanzen oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der Stadt Chemnitz beschäftigt sind.
Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet.
Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Makler, die dieses Kaufobjekt anbieten, handeln nicht im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Stadt Chemnitz.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Kaufpreisangebot einschließlich Finanzierungsdarstellung sowie die Beschreibung des Investitionsvorhabens, welches zeitnah nach Abschluss des Rechtsgeschäftes zu realisieren ist, senden Sie bitte bis 06. August 2026 im verschlossenen Umschlag mit dem Betreff – „Kaufpreisangebot für Gewerbliches Baugrundstück in guter Lage, EFVK.VK-306981/0001-01.5011“ – an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Verkaufsteam Dresden, Antje Taki, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz.
Bei Korrespondenz geben Sie bitte das Geschäftszeichen EFVK.VK-306981/0001-01.5011 an.
Diese Anzeige ist ebenso auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter www.bundesimmobilien.de veröffentlicht.
Die Grundstücke können eingesehen, aber nicht selbständig betreten werden. Bitte stimmen Sie die Besichtigungstermine mit Frau Taki ab.
Sämtliche Angaben in diesem Kurzexposé sind unverbindlich. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Kurzexposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.