Ausschreibung Sachkundige Einwohner

für den Sozialausschuss und den Migrationsbeirat

Sie wollen sich politisch engagieren, einbringen, wissen was los ist und am Geschehen von Chemnitz mitwirken?  Dann bewerben Sie sich jetzt als sachkundige Einwohnerin/sachkundiger Einwohner zur kommunalpolitischen Mitwirkung für die laufende Wahlperiode 2024 - 2029 für folgende Gremien:

  • Sozialausschuss
  • Migrationsbeirat

    Die Zuständigkeit und Aufgabengebiete des Sozialausschusses können dem
    § 8 Absatz 1, Nr. 5 und Absatz 4 sowie § 16 der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz entnommen werden.

    Die Zuständigkeit und Aufgabengebiete des Migrationsbeirates können dem 
    § 11 der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz entnommen werden.

     

Für die Bewerbung sind erforderlich:

  • Sie bringen Sachkunde für die jeweiligen Themenbereiche des Gremiums mit, für welches Sie sich bewerben
    (Sachkunde bedeutet den Besitz von Fachwissen und Sachverstand auf einem bestimmten von der Stadt zu betreuendem Aufgabengebiet)
  • Sie sind Einwohnerin/Einwohner gemäß § 10 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) von Chemnitz, aber nicht zwingend Bürgerin/Bürger nach § 15 SächsGemO
  • Sie sind keine Bedienstete/kein Bediensteter der Stadtverwaltung Chemnitz
     

Ziele der Mitwirkung:

  • Nutzung vorhandenen Potenzials an Sachwissen und -kenntnissen der Einwohnerschaft für die kommunalpolitische Tätigkeit in der Stadt Chemnitz
  • professionelle Gestaltung des städtischen Willensbildungsprozesses und der Entscheidungsfindung
  • Ausübung des Demokratieprinzips durch aktive Beteiligung der sachkundigen Einwohnerinnen/sachkundigen Einwohner an kommunalen Themen 


Rechte und Pflichten:

  • für die ehrenamtliche Tätigkeit besteht unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Gremiensitzungen
  • die sachkundige Einwohnerin/der sachkundige Einwohner hat ein Rederecht im Ausschuss, sowie ein Rede- und Stimmrecht im Beirat und erhält für die Teilnahme gemäß „Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger“ eine Aufwandsentschädigung


Berufungsverfahren:

  • Bewerbungen unter Nutzung des jeweiligen Bewerbungsbogens bis zum 30.07.2026 an geschaeftsstelle.stadtrat(at)stadt-chemnitz.de oder postalisch an die Geschäftsstelle des Stadtrates, 09111 Chemnitz, Markt 1, Zimmer 125 (Ausschlussfrist)
  • Bewerbungsbögen können aus dem Internet unter www.chemnitz.de heruntergeladen oder über die Geschäftsstelle des Stadtrates (Tel.: 488-1541, geschaeftsstelle.stadtrat(at)stadt-chemnitz.de) zum Versand per Post angefordert werden
  • Prüfung der Bewerbungen durch die Verwaltung unter Einbeziehung der Fraktionen
  • Fertigung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat durch die Verwaltung
  • Vorberatung jeweils im Sozialausschuss bzw. im Migrationsbeirat (ggf. mit Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers)
  • Berufung per Wahl durch den Stadtrat 

 

Für Rückfragen steht Ihnen gern Frau Müller (Tel. 488-1549), E-Mail geschaeftsstelle.stadtrat(at)stadt-chemnitz.de, zur Verfügung.