Amtliche Bekanntmachung der Stadt Chemnitz vom 31. Januar 2026
Im Tierpark Chemnitz wurde bei zwei tot aufgefundenen Hühnern am 31. Januar 2026 hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Der Ausbruch der Klassischen Geflügelpest ist damit amtlich festgestellt.
Die Vogelbestände des Tierparks wurden aufgestallt.
Zur Ermittlung des Seuchengeschehens und zur Verhinderung einer weiteren Seuchenausbreitung wurden bereits nach Auftreten des ersten Verdachts am 29. Januar 2026 weitreichende Untersuchungen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Das EU-Recht gestattet, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Ausnahmen vom Tötungsgebot des ganzen Vogelbestandes einer von Geflügelpest betroffenen Tierhaltungseinrichtung. Die Stadt Chemnitz möchte von diesen Ausnahmen Gebrauch machen, um das Leben der Zootiere zu schützen.
Die Einrichtung von Restriktionszonen zur Tierseuchenbekämpfung ist derzeit nicht geplant.
Die gegenwärtig veranlassten Einschränkungen für Besucherinnen und Besucher des Tierparks müssen so lange aufrechterhalten werden, wie es die Tierseuchenlage erfordert. Unter der Klassischen Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem Aviären Influenza-Virus des hochansteckenden Typs (HPAIV). Diese Viren können Hühner, Puten, Enten, Gänse sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren.
Betroffene Wildvögel können zum Eintrag und zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände bzw. in menschlicher Obhut gehaltener Vögel beitragen. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der betroffenen Tiere. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden in der Geflügelwirtschaft. Wenn die Geflügelpest in einem Tierbestand ausbricht, werden die Tiere des betroffenen Bestandes zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung in der Regel umgehend getötet.
Menschen können zwar grundsätzlich an aviären Influenza-Viren erkranken, eine Infektion setzt aber in der Regel einen sehr intensiven direkten Kontakt mit dem infizierten Tier voraus.
Stadt Chemnitz
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt