Frösche, Kröten und Molche werden wieder aktiv

Umweltamt bittet um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
Foto: Stadt Chemnitz/KI generiert
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Das Umweltamt bittet in den kommenden Wochen bis ca. Ende April bei der Ausschilderung „Achtung Amphibienwanderung“ um erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr. Denn sobald die Abendtemperaturen 4 Grad übersteigen und Regen hinzukommt, ist an dort in der Dämmerung und nachts verstärkt mit wandernden Amphibien zu rechnen.

Der Straßenverkehr stellt eine sehr große Gefahrenquelle für die wandernden Amphibien dar und ist neben Lebensraumverlust, amphibienfeindlicher Flächenbewirtschaftung (z. B. Mähroboter) und Trockenheit sowie unausgewogenem Fischbesatz im Laichgewässer auch maßgeblich für den merklichen Rückgang der Amphibienzahlen verantwortlich.

Insgesamt werden an 27 Amphibienwander-Schwerpunkten in ganz Chemnitz die Verkehrszeichen „Achtung Amphibienwanderung“ aufgestellt.

Motorisierte Verkehrsteilnehmer:innen werden gebeten, in diesen Abschnitten mit reduzierter Geschwindigkeit (max. 30 km/h) und entsprechend rücksichtsvoll zu fahren, um so eine der am stärksten bedrohten Artengruppe zu schützen. Bei höheren Geschwindigkeiten ist bereits der Unterdruck, der unter dem fahrenden Auto entsteht, für die Tiere tödlich – selbst dann, wenn sie nicht direkt überfahren werden.

Hintergrund:

Die heimischen Frösche, Kröten und Molche gehören zur Klasse der Lurche (Amphibien), die ihr Leben sowohl an Land als auch im Wasser verbringen. Eine Besonderheit in ihrer Lebensweise besteht darin, dass je nach Jahreszeit verschiedene Lebensräume aufgesucht werden und dazwischen ausgeprägte Wanderungen stattfinden.

Im Chemnitzer Stadtgebiet sind zehn verschiedene Arten nachgewiesen. All diese Amphibienarten sind für ihre Fortpflanzung auf Gewässer angewiesen. Die Tiere verlassen nach der Winterstarre im Frühjahr ihre Überwinterungsplätze (z. B. Hohlräume unter Wurzeln, im Boden, im Schlamm) und machen sich auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Dabei legen sie je nach Art Distanzen von wenigen 100 Metern (z. B. Teichmolch) bis zu drei Kilometern (z. B. Erdkröte) zurück. Alle einheimischen Amphibienarten sind nach Bundesartenschutzverordnung gesetzlich geschützt.

Um die Verluste an den bekannten Wanderrouten, die durch Straßen gequert werden, zu vermeiden bzw. zu minimieren, beschreitet das Umweltamt Chemnitz mit Unterstützung von anderen Ämtern und ehrenamtlichen Helfern verschiedene Wege:

An den Hauptkonfliktpunkten wurden an bestehenden Straßen nachträglich stationäre Amphibienschutzanlagen errichtet (z. B. Röhrsdorfer Straße, Eubaer Straße, Stiftsweg), die es den Amphibien ermöglichen, die Straßendurchlässe selbständig und sicher zu unterqueren.

Beim Straßenneubau sind, wenn Wanderbewegungen nachgewiesen wurden, derartige Anlagen bereits mit eingeplant worden (z. B. Südring, verlängerte Kalkstraße). 

Mobile Amphibienschutzzäune kommen dort zum Einsatz, wo es aus baulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, eine stationäre Amphibienschutzanlage zu errichten. Die extra für die Zeit der Amphibienwanderung aufgestellten Zäune verhindern, dass die Tiere auf die Straße gelangen und überfahren werden können. Die Tiere werden mit eingegrabenen Eimern abgefangen und dann von ehrenamtlichen Helfern sicher über die Straße getragen.