Schulanmeldung
Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig. Die Anmeldungen sind am Donnerstag, 14. August 2025, und Dienstag, 19. August 2025, jeweils von 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk möglich.
Wird das Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, muss dies einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk bis zum 15. September 2025 schriftlich mitgeteilt werden. Zur Anmeldung ist die Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich, der die folgenden Dokumente vorlegen muss:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich unter www.chemnitz.de sowie in den kommunalen Grundschulen)
- Personalausweis der/des anmeldenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde der Schulanfängerin/des Schulanfängers
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis dessen erforderlich
Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. > Grundschulsuche im interaktiven Stadtplan
Weitere Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Weitere Infos

Anmeldung der zukünftigen Klassen 5 an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2025/2026
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Die Schüler der vierten Klasse erhalten ihre Bildungsempfehlung am 14. Februar 2025, danach erfolgt die Anmeldung an der weiterführenden Schule.
Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 7. März 2025 an der gewünschten Oberschule oder am Gymnasium an.
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Anmeldeformular (wird durch die Grundschule ausgereicht)
- Original Bildungsempfehlung
- Kopie Halbjahresinformation Klasse 4
- Kopie Jahreszeugnis Klasse 3 (bei Anmeldung am Gymnasium)
- Kopie Geburtsurkunde
- ggf. Kopie Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf
- ggf. Kopie Nachweis Alleinsorgeberechtigung
Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule am 16. Mai 2025 erteilt.
Hinweis zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart (11. bis 20. März 2025). Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
An der schriftlichen Leistungserhebung nehmen die Kinder am 11. März 2025 teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.