Chemnitzer Weihnachtsmarkt

Chemnitzer Weihnachtsmarkt 2026

Die Stadt Chemnitz veranstaltet vom 27.11. bis 23.12.2026 auf dem Markt/Neumarkt/Rosenhof/ Innere Klosterstraße bis Eingang Kirche den Chemnitzer Weihnachtsmarkt.
 

Verkaufszeiten:

27.11.2026:    Fr 16 bis 21 Uhr
28.11. - 23.12.2026:   Mo - Do 11 bis 20 Uhr
Fr - Sa  10 bis 21 Uhr
So 10 bis 20 Uhr

 

Es werden 140 Zulassungen vergeben.

  • bis zu 62 Plätze für händlereigene Holzhütten
  • 7 Plätze für Schaustellergeschäfte
  • bis zu 35 Holzhütten in der Größe von 7 m² gegen Nutzungsgebühr von der Stadt Chemnitz
  • bis zu 35 Holzhütten in der Größe von 10 m² gegen Nutzungsgebühr von der Stadt Chemnitz
  • 1 Holzhütte in der Größe von 7 m² zur tageweisen Überlassung an karitative Bewerber

Teilnehmerkreis

Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:

  1. Gruppe Weihnachtsartikel - 31 Zulassungen
    • davon
      • 16 x Erzgebirgischer Holzweihnachtsschmuck
      • 15 x sonst. Weihnachtsartikel
         
  2. Gruppe Imbiss - 20 Zulassungen
    • davon
      • 6 x Pfannengerichte
      • 1 x Spießbraten
      • 1 x Rauchwurst
      • 1 x Suppen
      • 1 x Fischgerichte
      • 3 x Kartoffelgerichte
      • 3 x Internationale Gerichte
      • 4 x Baguette
         
  3. Gruppe Getränke - 15 Zulassungen
    • davon
      • 3 x Glühbier / Bier
      • 12 x sonst. Heißgetränke
         
  4. Gruppe Backwaren - 14 Zulassungen
    • davon
      • 5 x Stollen, Bäckereierzeugnisse
      • 5 x Schmalzbackwaren und Waffeln
      • 2 x Lebkuchen
      • 2 x Crepes
         
  5. Gruppe Süßwaren - 7 Zulassungen
     
  6. Gruppe Obst, Gemüse, Nüsse - 4 Zulassungen
     
  7. Gruppe Lebensmittel - 10 Zulassungen
    • davon
      • 2 x Fleischereierzeugnisse
      • 2 x Käse
      • 6 x sonst. Lebensmittel
         
  8. Gruppe Geschenke - 20 Zulassungen
    • davon
      • 3 x Spielwaren
      • 3 x Keramik
      • 4 x Holzwaren
      • 2 x Schmuck
      • 2 x Glaswaren
      • 6 x sonst. Geschenkartikel
         
  9. Gruppe Textilien/Kleidung/Schuhe - 11 Zulassungen
     
  10. Gruppe Schausteller - 7 Zulassungen
    • davon
      • 3 x traditionelle Kinderkarussells
      • 1 x Kindereisenbahn
      • 1 x kleines Riesenrad
      • 2 x Geschicklichkeitsspiel
         
  11. Gruppe Sonstiges - 1 Zulassung
    • davon
      • 1 x Zulassung für karitative Bewerber zur tageweisen Nutzung
         

Teilnahmebedingungen

  • Der Verkauf erfolgt ausschließlich aus Holzhütten.
  • Speisen und Getränke dürfen nur mit einheitlich gestaltetem Mehrweggeschirr serviert werden, welches in Form von Tellern, Tassen und Schüsseln gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt wird.
  • Sämtliches Geschirr muss an einer zentralen Spülstelle gereinigt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines separaten Spülvertrages mit dem Betreiber der Spülstelle, welcher vor Erlass des Zulassungsbescheides abzuschließen ist.
  • Die Nutzung von Gasgeräten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für die Zubereitung von Speisen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Der Betreiber muss über einen Qualifikationsnachweis zum sachgerechten Betreiben einer Flüssiggasanlage verfügen.
  • Die Teilnahme an einem zentralen Gutscheinsystem ist verpflichtend.
    (Informationen zum Ablauf dieses werden im Laufe des Jahres an die Teilnehmer erteilt.)
     

Bewerbungen

Interessenten richten ihre Bewerbung unter Verwendung des Formblattes ausgefüllt bis zum 30.04.2026 (Posteingang) an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz.

Eine Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt nur, wenn die folgenden Antragsunterlagen am 30.04.2026 (Posteingang) vollständig im Ordnungsamt der Stadt Chemnitz vorliegen:

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt
     
  2. Foto der Hütte/des Schaustellergeschäftes bzw. aussagefähiger, bewertbarer Gestaltungsvorschlag der dekorierten Hütte/des Schaustellergeschäftes bei Neuerwerb oder neu zur Verfügung gestellten stadteigenen Hütte,
     
  3. Nachweis über gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. 2. Teils, 3. Abschnitt der Abgabenordnung (AO), für die Nutzung der karitativen Hütte.
     
  4. unterschriebenes Formular zum Nachweis der Regionalität (soweit in Bezug auf den Aspekt der Regionalität eine Punktevergabe erfolgen soll).
     
  5. Jede Bewerbung soll für jeweils nur ein Angebot erfolgen, bei einer Bewerbung für mehrere Angebote wird die Bewerbung einem Angebot zugeordnet. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich mit einem Aktendulli und ohne Aktenmappe zu heften. Auf das Laminieren der Fotos ist zu verzichten.

Zulassungen

  1. Die Vergabe der Zulassungen erfolgt nach der Richtlinie zur Regelung des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt (Auswahlrichtlinie Chemnitzer Weihnachtsmarkt in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung).
     
  2. Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidung gelten die:
       - Chemnitzer Marktsatzung
       - Auswahlrichtlinie Chemnitzer Weihnachtsmarkt sowie
       - Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
    in ihrer zum Veranstaltungszeitraum gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).