Pflanz- und Blumenmarkt 2025
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2025 auf dem Markt einen Pflanz- und Blumenmarkt.
Verkaufszeit
01.05.25, 8 bis 14 Uhr
Teilnehmerkreis
Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:
- Schnittblumen, Topfpflanzen, Trockengestecke
- Blumenbindereien
- Saat- und Pflanzgut
- Ton und Keramik wie Vasen, Pflanzkübel, Gartenkeramik
- Gartengeräte
- Gartenmöbel
- Gartenzubehör
- Literatur zum Thema Garten
- Korbwaren
- Imbiss und Getränkeausschank
- Eis
- Backwaren
- Zusatzangebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen
Bewerbungen
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Pflanz- und Blumenmarkt, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Februar 2025 an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz.
Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Zulassungen
- Die Zulassung erfolgt für den Veranstaltungstag nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung die marktspezifischen Erfordernisse.
- Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidungen gelten die
- Chemnitzer Marktsatzung sowie
- Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).
Bei zu geringer Anzahl (mindestens 8) zulassungsfähiger und geeigneter Bewerber (außerhalb der Sortimente Imbiss und Getränkeausschank, Eis, Backwaren) findet der Markt nicht statt.