Der kleine Hundeknigge

Grundregeln für Hundehalterinnen und -halter

Gemeinsam miteinander zu spielen und zu toben ist mit ein paar einfachen Grundregeln für alle eine Freude. Foto: Artur Pawlak/Pixabay

In Chemnitz leben derzeit rund 10.000 Hunde. Für ein harmonisches Miteinander sollten beim Gassigehen einige Grundregeln beachtet werden.

Folgende einfache Regeln tragen zu einem angenehmen und konfliktfreien Zusammenleben von Hunden, ihren Halterinnen und Haltern sowie anderen Menschen bei. Wenn man sie beachtet, sorgt man nicht nur für ein entspannteres Miteinander, sondern trägt auch zu einer hundefreundlicheren Welt bei – für glückliche Hunde und zufriedene Menschen.


Mit dem Hund unterwegs in der Stadt

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Die Aufsicht über einen Hund, egal welcher Größe, sollte verantwortungsvoll und nur durch Personen erfolgen, die körperlich in der Lage sind, den Hund sicher zu halten, ihn jederzeit unter Kontrolle zu führen und so zu händeln, dass weder Menschen noch andere Tiere gefährdet werden. Das Tragen eines Maulkorbs in Bereichen mit größeren Menschenansammlungen trägt maßgeblich zur Sicherheit aller Beteiligten bei. In Chemnitz müssen Hunde im Stadtgebiet grundsätzlich an der Leine geführt werden. Ausgewiesene Freilaufflächen sowie geeignete Naturbereiche wie Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen oder Waldflächen – sofern dort keine abweichenden Regelungen gelten – bieten Möglichkeiten für einen kontrollierten Freilauf.

Ausgewiesene Hundewiesen

  • Neue Schloßteichanlage
  • Wilhelm-Külz-Platz
  • Karl-Liebknecht-Straße/Wiese am Busbahnhof
  • Reichsstraße/Wiese an der Limbacher Straße
  • Ludwig-Kirsch-Straße 2 bis 8
  • Augustusburger Straße/Grünzug von der von der Zieschestraße bis zur Rudolfstraße
  • Augustusburger Straße/Grünzug von der Clausstraße bis zur Kreherstraße
  • Augustusburger Straße/Grünzug von der Kreherstraße bis zur Geibelstraße
  • Grünzug Augustusburger Straße von Bahnbrücke bis Clausstraße
  • Carl-von-Ossietzky-Straße/Wiese vor Hausnummer 191
  • Südring/Wiese an der Carl-von-Ossietzky-Straße (Waha-Weg)
  • Stadtpark/Wiese an der Gluckstraße
  • Stadtpark/Wiesenareal am Südring
  • Südring/Wiese entlang der Heiztrasse
  • Park Kappel
  • Park Morgenleite zwischen Vita-Center und Garten der Ruhe
  • Talangerpark
  • Johannes-Dick-Straße/Verbindungsweg Max-Türpe-Straße
  • Gustav-Wünsch-Straße/Wiese neben Hausnummer 5
  • Uferweg/Wiese am Wiesenbach/Rosenweg

Spielplätze und Sportanlagen

Hunde sollten nicht auf Spielplätzen, Bolzplätzen und Sportanlagen mitgenommen werden. Dort sollen Kinder und Sporttreibende ungestört und sicher agieren können. Eine Ausnahme gilt lediglich für speziell ausgebildete und zertifizierte Assistenzhunde nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Hygiene und Infektionsgefahr

Ein besonders wichtiges Thema ist die Verunreinigung öffentlicher Flächen. Tierhalterinnen und -halter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen, insbesondere in Parks, auf Gehwegen oder in Grünanlagen. Dazu sollte stets ein geeignetes Hilfsmittel mitgeführt werden, das auf Verlangen den städtischen Vollzugsdiensten oder der Polizei vorzuzeigen ist. Die Entsorgung erfolgt über Restabfalltonnen oder geeignete Müllbehälter. 

Hundekot ist ein idealer Nährboden für Würmer und Bakterien. Eine Infektion mit den Larven des Hundebandwurms kann beim Menschen schwere Leber- und Lungenerkrankungen verursachen. Besonders Kinder sind gefährdet, sich auf verunreinigten Spielplätzen mit diesen Erregern zu infizieren.


Verstöße können teuer werden

Wer gegen die Vorgaben zur Tierhaltung verstößt, riskiert nicht nur Unmut in der Nachbarschaft, sondern auch Bußgelder. Die Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass zusätzlich zur städtischen Polizeiverordnung auch weiterführende Regelungen gelten.

Hierzu zählen § 28 der Straßenverkehrsordnung, der zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Aufsichtspflicht für Tiere sowie das Verbot festlegt, Tiere aus Kraftfahrzeugen herauszuführen. § 121 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes regelt die unzulässige Haltung gefährlicher, wildlebender oder bösartiger Tiere und ahndet diese mit einer Geldbuße.