Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 4. März 2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25/02 „ALDI-Markt Zwickauer Straße 403“ mit Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 15. September 2025 und
des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 22. September 2025
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 1. April 2026 bis 5. Mai 2026
im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags bis mittwochs | von 8.30 - 15.00 Uhr |
donnerstags | von 8.30 - 18.00 Uhr |
freitags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung(at)stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B521 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung(at)stadt-chemnitz.de).
Kontakt:
| Postanschrift: | Stadt Chemnitz Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt 09106 Chemnitz |
E-Mail: |
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Chemnitz, den 19.03.2026
Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt