Fördergebiete und Fördermöglichkeiten für Private Eigentümer
Auf Basis der konzeptionellen Grundlagen und den ermittelten Mängeln und Missständen im Gebiet hat die Stadt Chemnitz die Aufnahme in zwei Förderprogramme beantragt. Beide Anträge waren erfolgreich, sodass mit Fördermitteln der EU, des Bundes, des Freistaates Sachsen sowie Mitteln der Stadt Chemnitz Projekte und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel und Missstände umgesetzt werden können. Dies ist ein andauernder Umsetzungsprozess, der mindestens bis 2032 läuft.
Das Gebiet ist Fördergebiet in der Städtebauförderung und EFRE Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung. Es wird kofinanziert von der Europäischen Union und mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Die Zwickauer Straße ist eines von drei Gebieten in Chemnitz, die im Rahmen des Programms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021–2027“ mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt werden. Ziel ist es, das Quartier städtebaulich aufzuwerten, die Lebensqualität für Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen und die Zwickauer Straße als attraktiven Standort für Wohnen, Arbeiten und Versorgung zu stärken. Grundlage für die Beantragung der Projekte im Gebiet ist das vom Stadtrat im Jahr 2022 beschlossene Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzept (GIHK).
Mit Rahmenbescheid von September 2023 wurden Fördermittel in Höhe von 2.580.200 € bewilligt, welche u.a. der Umsetzung von Projekten im Rittergutspark sowie des Straßenraumes der Zwickauer Straße dienen.
> EFRE-Projekte im Gebiet Zwickauer Straße
Fördermöglichkeiten für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen
Im EFRE-Fördergebiet Zwickauer Straße steht mit der sogenannten KU-Förderung ein eigenes Unterstützungsangebot für kleine und kleinste Unternehmen zur Verfügung. Auf Grundlage der KU-Richtlinie Chemnitz können Betriebe im Gebiet einen finanziellen Zuschuss für investive Maßnahmen erhalten – zum Beispiel für die Modernisierung von Betriebsräumen, neue technische Ausstattung oder Maßnahmen zur Standortsicherung.
> Weitere Informationen zur KU-Förderung
Als gemeinsames Vorhaben von Bund und Land ist die Städtebauförderung eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer sozial, wirtschaftlich, demografisch und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung. Es sind aber auch erhebliche Mittel aus dem städtischen Haushalt und viele Investitionen anderen privater und öffentlicher Aufgabenträger notwendig. Für bestimmte Bereiche schafft die Stadt durch Bebauungspläne neues Baurecht für zeitgemäße Entwicklungen oder für eine sinnvolle Bodenordnung. Ein konkretes Maßnahmekonzept beschreibt im Rahmenplan und im Förderkonzept den Bedarf für die nächsten 15 Jahre.
Im November 2022 wurde das Gebiet Zwickauer Straße in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen. Bis zum Jahr 2032 können Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen mit Fördermitteln des Bundes und des Landes umgesetzt werden. In diesem Zeitraum werden der Stadt Chemnitz für den Programmteil Aufwertung Fördermittel in Höhe von 8,8 Mio. € zur Verfügung gestellt. Ergänzt mit dem notwendigen Eigenanteil der Stadt, ergibt sich eine Fördersumme von mindestens 13 Mio. € im Gebiet. Darüber hinaus wurde die Stadt Chemnitz im Programmteil Sicherung von Gebäuden aufgenommen.
Fördermöglichkeiten für Private Eigentümer
Nicht nur kommunale Maßnahmen können im Fördergebiet mit Zuschüssen umgesetzt werden. Auch private Dritte profitieren davon. Städtebauliche Missstände können durch die Gelder von Bund, Land und Kommune behoben werden. Ein Anspruch auf Fördermittel besteht jedoch nicht.
> Leitfaden für Eigentümer: Fördermittelbereitstellung
Downloadbereich
Sicherung
Die Förderhöhe beträgt pauschal max. 200 € je Quadratmeter Nettoraumfläche (verfügbare Fördermittel und Haushaltsmittel etc.). Es muss bei der Förderung einer Sicherungsmaßnahme eine Modernisierungsverpflichtung eingegangen werden. Der Eigentümer verpflichtet sich hier, dass Objekt innerhalb von fünf Jahren zu modernisieren. Die Sicherung und eine Modernisierung dürfen nicht zeitgleich geschehen.
> Fördermittelantrag Sicherung
Rückbau von überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden
Zuwendungsfähig sind der Abbruch und die Beräumung von Hinter- und Nebengebäuden. Darin eingeschlossen sind auch Kosten zur Beseitigung von unterirdischen baulichen Anlagen einschließlich Nebenkosten sowie Maßnahmen, die für die Verkehrssicherung und Zwischennutzung des Grundstücks erforderlich sind. Die Höhe der Förderung kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen (verfügbare Fördermittel und Haushaltsmittel etc.).
> Fördermittelantrag Rückbau
Komplettmodernisierung
Hierbei können alle zuwendungsfähigen Ausgaben von Arbeiten an der äußeren Hülle, Technischer Anlagen, Außenanlagen sowie Baunebenkosten berücksichtigt werden. Die mögliche Höhe des Zuschusses kann durch eine Kostenerstattungsbetragsberechnung ermittelt werden (verfügbare Fördermittel und Haushaltsmittel etc.).
> Fördermittelantrag Komplettmodernisierung
Dach, Fassade und Fenster
Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Einzelfall die Förderung auch pauschal in Höhe von 25 % auf die Kosten für die Instandsetzung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Balkone) sowie Außenanlagen und ggf. anteiliger Planungskosten (jedoch abhängig von Festlegungen der Stadt, verfügbare Haushaltsmittel etc.).